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Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Basis-/Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler

Sichern Sie Ihre Zukunft ab - am besten mit staatlicher Förderung
Die bestehende Altersvorsorge der meisten Selbständigen und Freiberufler reicht bei weitem nicht aus für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.
Auch die Versorgung aus berufsständischen Versorgungswerken, z. B. für Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer, reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten. Das hat mehrere Gründe: Die Leistungen aus Versorgungswerken werden besteuert. Die Einzahlungsdauer die durchschnittliche Lebenserwartung nimmt zu - ein immer längerer Ruhestand ist zu finanzieren.

Eigene Vorsorgemaßnahmen sind deshalb unerlässlich. Besonders vorteilhaft geht das mit der Basis-Rente, denn sie wird staatlich gefördert. Und das Beste: Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge sind möglich und werden steuerlich gefördert.

Eines steht in beiden Fällen fest: Der Staat unterstützt Sie dabei, das sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Schließlich geht es um Ihre Zukunft.

Das Alterseinkünftegesetz -
Beiträge sind absetzbar, Rentenleistungen werden besteuert

Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz hat der Staat ein Zeichen gesetzt: Private Altersvorsorge wird steuerlich gefördert, Rentenleistungen - auch aus berufsständischen Versorgungswerken werden stärker besteuert.

In der neu eingeführten Basisversorgung können jährlich Sonderausgaben bis zu 20.000 EUR bei Ledigen und 40.000 EUR bei Verheirateten (zusammen veranlagt) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierauf werden auch die Beiträge zu Ihrem berufsständischen Versorgungswerk angerechnet.

Im Jahr 2006 können Sie bereits 62 % der Beiträge steuerlich absetzen. Die Absetzbarkeit erhöht sich jedes Jahr um 2%. Der gesamte Beitrag ist dann ab 2025 abzugsfähig. Im Gegenzug werden die Rentenzahlungen besteuert - zu 52% bei Rentenbeginn in 2006, bis 100% bei Rentenbeginn ab 2040.

Ein selbstständiger Freiberufler (ledig), der in 2006 den Höchstbeitrag in die berufsständische Versorgung bezahlt, hat durch das Alterseinkünftegesetz eine Steuerentlastung von rund 1.979 EUR, bei einem Spitzensteuersatz von 40 %.

Absetzbarkeit der Beiträge

Absetzbarkeit der Beiträge

Die Absetzbarkeit der Beiträge führt zu einem Liquiditätsvorteil während des Berufsleben.

Besteuerung der Rentenleistung

Absetzbarkeit der Beiträge

Die Besteuerung der Rentenleistung führt zu einem Liquiditätsverlust im Ruhestand.


Nutzen Sie attraktive Steuervorteile für Ihre private Altersvorsorge!

Ihre Vorteile im Überblick
  • Sie profitieren von einer steuerbegünstigten Altersvorsorge
  • Sie erhalten eine lebenslange Rente
  • Sie können auf Wunsch zusätzlich eine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge abschließen - steuerbegünstigt
  • Flexible Beiträge: Monatliche Zahlungen, Einmalbeiträge und/oder Zuzahlungen sind möglich
  • Es besteht kein Zugriff bei Arbeitslosigkeit ("Hartz-IV-sicher")
  • Die Basis-Rente ist insolvenzsicher

So funktioniert die Basis-Rente
Sie zahlen einen vereinbarten Beitrag - einmalig oder laufend. Sie können aber auch jederzeit flexible Zuzahlungen leisten. Dafür erhalten Sie eine lebenslange garantierte Rente frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Zuzahlungen sind jederzeit möglich.

Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge
Möglich und steuerlich gefördert über die Basis-Rente sind auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und eine Hinterbliebenenvorsorge (bis 49 % des Gesamtbeitrages).

Übrigens: Bei Arbeitslosigkeit besteht kein Zugriff auf die Basis-Rente ("Hartz- IV-sicher")! Da die Ansprüche nicht vererbt, übertragen, beliehen, veräußert und kapitalisiert werden dürfen, ist die Basis-Rente auch insolvenzsicher. 1)

1) Im Insolvenzfall sind die Vermögenswerte aus der Basis-Rente auf Grund der gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen in der Anwartschaft nicht verwertbar. Im Leistungsbezug sind die Pfändungsfreigrenzen zu beachten.

Lassen Sie das Finanzamt Ihre Altersvorsorge mitfinanzieren

Profitieren Sie mit der Basis-Rente von einer Vielzahl steuerlicher Fördermöglichkeiten.

So funktioniert's
Sie bestimmen den Beitrag, den Sie z. B. monatlich einzahlen. Der Clou: Beiträge zur Basis-Rente können mit zunehmendem Prozentsatz als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Das verringert Ihre Steuerbelastung. 1)

1) Steuerlich absetzbar sind Beiträge bis zur Höhe von max. 20.000 EUR (led.)/40.000 EUR (verh.) (zusammen mit den Beiträgen zum Versorgungswerk und ggf. den DRV-Beiträgen des Ehepartners). In 2006 ist der Höchstbetrag auf 62 % begrenzt. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Ab 2025 können 100% abgesetzt werden.
2) Grenzsteuersatz 42%, zusätzliche Steuerersparnis aus Solidaritätszuschuss/Kirchensteuer.

Gute Aussichten für Ihre Zukunft.
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Setzen Sie auf kompetente Unterstützung bei der Wahl Ihrer Vorsorge. Sprechen Sie mit uns über die Vorteile der Basis-Rente, über individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und über Ihre persönlichen Steuerersparnisse. Kostenlos und unverbindlich.

 
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