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Hinterbliebenenabsicherung – Ihre Familie braucht Sicherheit

Völlig unzureichend: die Witwenrente.

Große Witwenrente
Anspruch auf 55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen besteht nur, wenn der hinterbliebene Partner zum Zeitpunkt des Todesfalls

mindestens 45 Jahre alt ist oder

Kinder erzieht oder

erwerbsgemindert ist.


Kleine Witwenrente
Anspruch auf nur 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen hat der hinterbliebene Partner für lediglich 2 Jahre, wenn er oder sie zum Zeitpunkt des Todesfalls

jünger als 45 Jahre ist,

keine Kinder erzieht und

nicht erwerbsgemindert ist.



Die Möglichkeiten der Hinterbliebenen-Absicherung sind vielfältig:

Risiko-Lebensversicherung

Kapital-Lebensversicherung

Kapital- oder Rentenversicherung

 

Aktienfonds

 

Rentenfonds

 

Stiftungen

Lassen Sie sich von uns beraten, um die optimale Lösung für Sie zu ermitteln.

 
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