Lebensarbeitszeit-Konten für Vorruhestand und Altersvorsorge
Ungeahnte Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Geschäftsführer
Für immer mehr Arbeitnehmer, Manager, auch Geschäftsführer ergibt sich das Problem des gleitenden Übergangs vom Beschäftigungsverhältnis in den gesetzlichen Ruhestand. Somit steigt zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit der Arbeitslosigkeit sehr stark an. Der soziale Abstieg ist vorprogrammiert. Denn schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bedeutet dies dann Arbeitslosengeld II nach Hartz IV.
Lebensarbeitszeit-Konten bieten dagegen eine hervorragende Möglichkeit des gleitenden Übergang vom Beschäftigungsverhältnis in den gesetzlichen Ruhestand. Ziel des Lebensarbeitszeitmodells ist die flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit vor Beendigung des aktiven Berufslebens. Nicht zu verwechseln sind Lebensarbeitszeit-Konten mit Gleitzeitkonten; d.h. dem Ansparen von Arbeitsstunden und späteren Freizeitausgleich hierfür. Denn Lebensarbeitszeit-Konten werden in Geldwerten geführt. Die Mitarbeiter können hierbei sowohl Gehalts-/Lohnbestandteile als auch in Geld bewertete Zeitguthaben (z.B. Überstunden) steuer- und sozialversicherungsfrei auf dem Geldwertkonto ansparen.
Mit dem Lebensarbeitszeit-Konto kann der Bezug und somit auch die Besteuerung von Vergütungsbestandteilen (Teile des Bruttogehaltes/-lohnes, Provisionen, Boni etc.) in die Zukunft verschoben werden. Auch leitende Mitarbeiter und selbst geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften können diese umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Eine betriebliche Vereinbarung/Versorgungsordnung definiert die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsfreistellung; z.B. Vorruhestand, Teilzeitarbeit, Erziehungsurlaub, Bildungsurlaub, Sabbatical etc.
In einer Gehaltsumwandlungs-Vereinbarung werden zwischen Unternehmen und Mitarbeiter die Höhe und der Zeitpunkt der Gehalts-/Lohnbestandteile vereinbart, die auf das Lebensarbeitszeit-Konto eingezahlt werden.
Das Lebensarbeitszeitkonto wird dann vom Arbeitgeber beim ausgewählten Kapitalanlageinstitut auf den Namen des Mitarbeiters eröffnet. Es ist an den Mitarbeiter verpfändet und somit insolvenzgeschützt. Das Guthaben verzinst sich entsprechend der ausgewählten Kapitalanlageform.
Für die eingezahlten Gehalts-/Lohnbestandteile gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung („Bruttosparen“): Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge müssen erst dann abgeführt werden, wenn das Guthaben des Kontos zu einem späteren Zeitpunkt für eine Arbeitsfreistellung verwendet wird.
Während einer späteren Arbeitsfreistellung (z.B. Vorruhestand, Teilzeit etc.) wird der Lohn bzw. das Gehalt des Arbeitnehmers von dem angesparten Guthaben bezahlt. Ebenso werden hieraus die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben abgeführt.
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Beispielrechnung für Vorruhestand im Alter von 60 bis 65
Arbeitnehmer, Alter 40, Gehalt 3.500 EUR, Steuerklasse III, -> Ansparphase 20 Jahre: vom 40 bis 60 Lj. Brutto-Lohnverzicht von 300 EUR mtl., 104.000 EUR Guthaben nach 20 J. bei 6,5 % Rendite ->155 EUR mtl. effektiver Aufwand
Entnahme-/Freistellungsphase 5 Jahre: Vorruhestandsfreistellung ab 60. bis 65. Lj., -> 1.678.- EUR mtl. Netto-Lohn
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Sofern der Mitarbeiter jedoch bis zum 65. Lebensjahr voll im Beschäftigungsverhältnis steht und erst dann in den gesetzlichen Ruhestand tritt, kann er sich das „Guthaben“ des Lebensarbeitszeitkontos steuervergünstigt (Fünftelungsregelung) auszahlen lassen oder steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge überführen.
Es ist ein zukunftsweisendes Modell, das Unternehmen und Mitarbeitern die Chance bietet 'weg von starren Lebensarbeitszeiten' und 'hin zu flexiblen Lebensarbeitszeiten' zu kommen.
Die Einführung von Lebensarbeitszeit-Konten führt zu einer tatsächlichen 'Win' - 'Win' Situation zwischen Unternehmen und Mitarbeitern.
Vorteile
Vorteile für Unternehmen
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Flexiblere Auslastung der Unternehmenskapazitäten
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In Leerlaufzeiten finanziert sich der AN seine „Freizeit“ selbst
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Kein Liquiditätsabfluss durch Vermeidung von bezahlten Überstundenzuschlägen
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Geringere „Abfindungskosten“ durch AN-finanzierte Vorruhestandsregelung
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Imagesteigerung für Suche und Bindung von Fachkräften
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Arbeitgeber bekommt seine Anteile der Sozialversicherungsbeiträge bei Rentenbeginn des AN zurück
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Vorteile für Arbeitnehmer
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Steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung (Bruttosparen) (keine Begrenzung, regelmäßige Einzahlungen, fixe Vertragslaufzeit)
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Sozialversicherungsfrei über das Jahr 2008 hinaus (ohne 4 % BBG Begrenzung)
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Flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit, z.B. ausfinanzierter Vorruhestand
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Auszeiten für z.B Weiterbildung, Erziehungsurlaub, Sabbatical möglich
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Zugriff auf angespartes Kapital auch vor 60. Lebensjahr im Rahmen eines Störfalles (z.B. Arbeitgeberwechsel, Invalidität, Tod oder Insolvenz)
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Guthaben kann steuerfrei in BAV (Pensionszusage, U-Kasse) umgewandelt werden
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Guthaben kann sozialversicherungsfrei in BAV (gemäß § 23b SGB IV) umgewandelt werden bei Eintritt in gesetzlichen Ruhestand, Invalidität oder Tod
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