Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung: Einfach und bequem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Direktversicherung ist die einfachste Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn ein Angestellter seinen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge geltend macht, ist die Direktversicherung das mindeste, was der Arbeitgeber für ihn durchführen muss. Wegen des geringen Aufwandes bieten Firmen ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge gerne in Form der Direktversicherung an. Der Arbeitnehmer kann sie bei einem Jobwechsel problemlos mitnehmen.
Direktversicherung über den Arbeitgeber
Bei der Direktversicherung leitet der Arbeitgeber die Beiträge des Arbeitnehmers weiter, im günstigsten Fall schießt er etwas zu. Begünstigt sind die Beschäftigten oder im Todesfall die Hinterbliebenen. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht.
Steuern und Sozialabgaben sparen
Generell funktioniert die Direktversicherung wie eine Lebens- oder private Rentenversicherung auch - nur eben gefördert. Ein Teil des Bruttogehalts fließt dabei steuer- und sozialversicherungsfrei direkt in die Versicherung. Die Vorteile der Direktversicherung liegen in der garantierten Mindestleistung, der sicheren Anlage und der Absicherung der Angehörigen.
Verträge ab 2005
Konkret gelten für neue Verträge folgende Regeln: Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze werden steuer- und sozialversicherungsfrei in die Direktversicherung eingezahlt. Zusätzlich kann der Beschäftigte einen Beitrag von 1800 Euro steuerfrei - aber nicht sozialabgabenfrei - in die Direktversicherung einzahlen.
Verträge vor 2005
Wer noch vor 2005 eine Direktversicherung abgeschlossen hat, zahlt auf Beiträge bis 1752 Euro (Gruppenverträge: 2148 Euro) eine Pauschalsteuer von 20 Prozent - inklusive Soli-Zuschlag und Kirchensteuer rund 22 Prozent. Davon profitieren Arbeitnehmer, deren persönlicher Steuersatz darüber liegt. |
 |
Vorteile
Ab 1.1.2005 ergeben sich gegenüber der bisherigen pauschalversteuerten Direktversicherung wesentliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Vorteile für den Arbeitgeber
• |
 |
einfache Einrichtung und Verwaltung |
• |
 |
Sozialversicherungskostenersparnis von ca. 20 % der Beiträge |
• |
 |
kein Bilanzausweis |
• |
 |
keine Kosten (wie PSV-Beiträge, Verwaltungs-/Einrichtungsgebühren) |
• |
 |
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt |
|
Vorteile für den Arbeitnehmer
• |
 |
steuerfreier Aufbau der Altersversorgung (bis zu 362 EUR monatl. Beitrag) |
• |
 |
keine Sozialversicherungskosten (Kostenersparnis ca. 20 % der Beiträge) |
• |
 |
keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) |
• |
 |
Mitnahme bei Ausscheiden (Rechtsanspruch) |
• |
 |
Kapitalzahlung oder Rentenzahlung mit nachgelagerter Versteuerung |
• |
 |
Insolvenzsicherheit |
• |
 |
Hinterbliebenenleistung (auch an Lebensgefährten) |
|
|